VERTRAGSBEDINGUNGEN UND AGB`s

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Der Vertrag muß unterschrieben bei Abgabe des Hundes bei uns abgegeben werden.

Bei festen Buchungen verlangen wir eine Anzahlung von 25,- Euro, die später mit dem Endbetrag verrechnet wird. Diese sollte bei der Besichtigung bar bezahlt werden. Stammkunden, die nicht mehr zu Besichtigung unseres Hundehotels kommen, können die Anzahlung überweisen.

Anzahlungen werden nicht zurück erstattet.Wir bitten dafür um Ihr Verständnis. Sollten Sie den Aufenthalt Ihres Hundes bei uns stornieren,wären wir dankbar,wenn Sie uns einige Wochen zuvor darüber informieren.

Der Endbetrag , abzüglich der Anzahlung muß mindestens 2 Wochen vor Urlaubsbeginn auf unserem Konto eingegangen sein, oder am Tag der Abgabe in bar bezahlt werden!

Nur bei bezahlten Buchungen wird der Wunschtermin reserviert. Ansonsten übernehmen wir keine Garantie, daß der Termin noch frei ist.

Den Vertrag können Sie sich auch gerne herunterladen und ausdrucken.
Besichtigungstermin bitte unbedingt telefonisch abklären.Das Vorstellen Ihres Hundes ist erwünscht,damit wir uns einen Eindruck verschaffen können!!
Wir nehmen nur kastrierte Rüden . Hündinnen dürfen nicht läufig sein! Sollte die Hündin während des Aufenthaltes bei uns läufig werden,müssen wir sie leider von den anderen Hunden trennen.Hierfür berechnen wir einen Aufschlag von 3,- Euro/Tag.

 

Wird kein schriftlicher Vertrag abgeschlossen,gehen beide Parteien bei Abgabe eines Hundes einen mündlichen Vertrag ein.Das heißt,das der Hundebesitzer mit den Vertragsbedingungen einverstanden ist und der Betreuer (Hundehotel) seinen Pflichten nachkommt.

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Vertrag Tagesbetreuung
Blatt 2 bitte unter Abgabevertrag herunter laden,oder Kopie erstellen ,siehe unten.
Vertrag Tagesbetreuung.pdf
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Pensionsvertrag 4.2012.pdf
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Die nachfolgenden Bestimmungen sind Bestandteil des Pensionsvertrages.

 Änderungen bedürfen der schriftlichen Form .  

 

- Die Pension verpflichtet sich, Ihr Tier im vollen Umfang zu pflegen u. zu

versorgen, sowie bei Verletzungen den von der Pension angegebene Tierarzt aufzusuchen.

Die Kosten für ärztliche Leistungen inkl.Transport u.Nebenkosten muß jedoch der

Besitzer selbst tragen.Daher ist eine Hundehaftpflicht dringendst erforderlich.

Eventuell ist eine „Hundekrankenversicherung“,oder zumindest eine OP Versicherung zu empfehlen.

Für Beschädigungen, oder bei Verlust von Gegenständen (Spielzeug,Decken,Körbe/

Bettchen,Leine/Halsband ) die mitgegeben werden,wird nicht gehaftet.

Das Tier muß gesund sein, sollte alle üblichen Impfungen haben und gegen Parasiten

(Tablette,Tropfen/Ampullen, Halsband...) geschützt sein

Für alte, kranke, oder verletzte Tiere gelten besonders getroffene Vereinbarungen.

Für Krankheiten die nach dem Aufenthalt in der Pension auftreten,wird nicht gehaftet.

Bei kranken und/oder alten Tieren wird jegliche Haftung bei Verschlimmerung, oder den Tod des Tieres ausgeschlossen.

In einem durch Krankheit,o.Unfall verursachten Notfall,wird der nächste erreichbare Tierarzt konsultiert.Die Kosten werden dem Tierhalter berechnet. Die Pension übernimmt keine Haftung für Schäden ,z.B. bei Verkehrsunfällen etc.

Wir werden umgehend versuchen, den Tierhalter,oder eine von ihm genannte stellvertr. Person zu erreichen, um eine weitere Vorgehensweise zu besprechen.Ist niemand zu erreichen, oder es ist Gefahr in Verzug entscheidet die stellvertr. Person der Tierpension gemeinsam mit dem Tierarzt.

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  • Sollte das Tier während seines Aufenthaltes versterben,o. bedingt durch Alter,Krankheit,Unfall... eingeschläfert müssen, bieten wir an, zusätzl. Vorkehrungen zu treffen. S. Beiblatt „Rosengarten“. Ansonsten wird das Tier bei dem Tierarzt hinterlassen.

  • Das Tier muß Haftpflicht versichert sein, ansonsten haftet der Halter bei Personen o.Verkehrsschäden, die durch das/sein Tier verursacht wurden/werden.

  • Das Gleiche gilt für entstandene Schäden die in der Hundepension (Haus oder dazugehörige Gelände) verursacht wurden.Auch hier haftet der Tierhalter.

  • Wenn Sie während des Aufenthaltes eine Verlängerung wünschen,bitten wir um rechtzeitige Absprache.Bei Stornierung sind wir dankbar, wenn Sie uns einige Wochen zuvor darüber informieren. Getätigte Anzahlungen erstatten wir nicht zurück.

Wir verlangen 3,- Euro Aufschlag, sollte während des Aufenthaltes Ihre Hündin bei uns läufig werden . Preisliste siehe Homepage.

 

Über Tiere die nicht mehr bei uns abgeholt werden, informieren wir 10 Tage nach Ablauf des Vertrages und der vereinbarten Aufenthaltszeit, ein nahegelegenes Tierheim, oder Tierschutzverein, damit das Tier dort untergebracht werden kann.

 

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Unterschrift: *des Tierhalters * der stellv.Person der Tierpension Anke Kühner-Zyrull

 

Mit meiner Unterschrift erkenne ich den Tierabgabevertrag einschl. d.er allgem. Geschäftsbedingungen an.